Wahlgrundsätze
Allgemein
Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf wählen. Unmittelbar
In Deutschland wählt jeder direkt ohne Wahlmänner oder Wahlfrauen, auf die man seine Stimme überträgt. Frei
Niemand darf Druck auf die Wähler/-innen ausüben. Gleich
Jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Geheim
Man muss niemandem erzählen, wen man gewählt hat.